Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist,
Veranstaltungsprojekte zu planen und Lösungen für auftretende komplexe Probleme zu erarbeiten,
technische Umsetzung und Abläufe zu koordinieren,
die Sicherheit der technischen Einrichtungen und der Mitwirkenden zu gewährleisten,
Abläufe und Resultate zu reflektieren und Verbesserungen vorzuschlagen und
Konzepte, Lösungen und Entscheidungen zu dokumentieren, zu kommunizieren und zu begründen.
In diesem Prüfungsbereich können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
In diesem Prüfungsbereich können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
Konzeption und Planung veranstaltungstechnischer Projekte (§ 9) und
Es wird je eine Situationsaufgabe zu den Prüfungsbereichen „Konzeption und Planung veranstaltungstechnischer Projekte“ und „Technische Leitung und Umsetzung…
Konzipieren von Veranstaltungsprojekten,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.