§ 59 Abs. 1 VGGAnwendungsbereich
Die besonderen Vorschriften dieses Teils gelten für die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken durch Verwertungsgesellschaften.
§ 61 Abs. 2 VGGBesondere Anforderungen an Verwertungsgesellschaften
Die Verwertungsgesellschaft muss insbesondere
§ 62 Abs. 1 Nr. 2 VGGInformationen zu Musikwerken und Online-Rechten
die aktuell vollständig oder teilweise von ihr wahrgenommenen Online-Rechte und
§ 72 VGGZugang zur gebietsübergreifenden Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
Eine Verwertungsgesellschaft, die bis zum 10. April 2017 Online-Rechte an Musikwerken gebietsübergreifend weder vergibt noch anbietet und auch keine…
§ 69 Abs. 2 VGGRepräsentationszwang
Die Verwertungsgesellschaft antwortet auf ein Verlangen nach Absatz 1 schriftlich und unverzüglich und teilt dabei die zentralen Bedingungen mit, zu denen sie…