Verordnung über Aufwandsentschädigung, Sitzungstagegelder und Ersatz der Reisekosten für die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs Vom 12. April 1988
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs erhalten für die Sitzungen des Verfassungsgerichtshofs, an denen sie teilnehmen, Sitzungstagegelder von täglich 25,60 Euro.
§ 2 VGHEntschV SL
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