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Die monatliche Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes beträgt für den Präsidenten 1 789,52 EUR, für den Vizepräsidenten 1 406,05 EUR und für die weiteren Mitglieder 1 022,58 EUR.
Die stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 022,58 EUR für jeden Kalendermonat, in dem sie tätig geworden sind.
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Die Präsidentin oder der Präsident und die Vizepräsidentin oder der…
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs erhalten eine Aufwandsentschädigung, die für den Präsidenten monatlich 230 Euro, für den Vizepräsidenten monatlich…
§ 46 Abs. 1 bis 3 werden wie folgt gefaßt: „(1) Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Der Präsident und…
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs erhalten eine Aufwandsentschädigung, Sitzungstagegelder und Ersatz der Reisekosten nach Maßgabe einer von der…
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und ihre Stellvertreter erhalten daneben ab dem zweiten Sitzungstag im Monat ein Sitzungsgeld in Höhe von 500 Euro…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.