Verordnung über die Erprobung vollvirtueller Videoverhandlungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit Vom 4. Dezember 2024
Bei dem Saarländischen Oberlandesgericht, dem Landgericht Saarbrücken und dem Amtsgericht Homburg kann die mündliche Verhandlung in Verfahren, die der Zivilprozessordnung unterliegen, vollvirtuell durchgeführt werden.
§ 1 VideoVerhordGErprV SL
§ 1 VideoVerhordGErprV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen