ViehVerkV — InhaltsübersichtAbschnitt 15 SchlussvorschriftenGesetzBundgeltende FassungAnlage 11 ViehVerkV(zu § 37 Absatz 1) BestandsregisterVerordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr · Abschnitt 15 Anlage 10Anlage 12 (Fundstelle: BGBl. I 2020, 1203 – 1204)Seite: …Zuständige BehördeUnterschrift des Vertreters der zuständigen Behörde Anlage 10Anlage 12