§ 42 Abs. 2 ViehVerkVBestandsregister
§ 25 Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.
§ 41 Abs. 1 Nr. 2 ViehVerkVBegleitpapier
die Angabe der Anzahl der verbrachten Schweine und
§ 40 Nr. 2 ViehVerkVAnzeige der Übernahme
der dem abgebenden Viehhandelsunternehmen, dem abgebenden Transportunternehmen, der abgebenden Sammelstelle nach § 15 Absatz 1, dem abgebenden Betrieb nach § 26…
§ 26 Abs. 3 Nr. 1 ViehVerkVAnzeige und Registrierung
Schweine, getrennt nach Zuchtsauen, sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30 Kilogramm sowie Ferkeln bis einschließlich 30 Kilogramm und