§ 12 Abs. 2 UIGUmweltinformationsgesetz
Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationsanspruch nach § 3 Absatz 1 wirksam in Anspruch…
§ 13 Abs. 2 SächsUIGSächsisches Umweltinformationsgesetz
Die Gebühren sind unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationsanspruch nach § 4 nicht durch eine unangemessene Höhe der…
§ 10 Abs. 1 AGebVAllgemeine Gebührenverordnung
Die Zeitgebühr ist nach dem Zeitaufwand, der für die Erbringung der gebührenfähigen Leistung im Einzelfall erforderlich ist, zu bestimmen.