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Die Eintragung geschieht eigenhändig.
Erklärt ein Eintragungsberechtigter, daß er nicht schreiben könne, so ist die Eintragung von Amts wegen unter Vermerk dieser Erklärung zu bewirken.
Die Eintragungsberechtigten, die sich für das Volksbegehren erklären wollen, haben sich persönlich und eigenhändig einzutragen. Erklärt ein…
Erklären Eintragungsberechtigte, dass sie nicht schreiben können, so ist die Eintragung von Amts wegen unter Vermerk dieser Erklärung zu bewirken.
Die Eintragung geschieht eigenhändig.
Zur Eintragung wird zugelassen a) wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, es sei denn, daß er sein Stimmrecht verloren hat, oder b) wer einen…
Die Eintragung erfolgt auf schriftlichen Antrag des Vollmachtgebers oder des einer Vertretung durch den Ehegatten Widersprechenden. Der Antrag hat mindestens…
Stimmberechtigte, die des Schreibens oder Lesens unkundig sind oder auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung an der Eintragung auf dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.