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Ein ehemaliges Mitglieder der Volkskammer erhält ein Überbrückungsgeld. Das Überbrückungsgeld wird in Höhe der Entschädigung nach § 4 Abs. 1 für die Dauer von drei Monaten nach dem Ausscheiden gezahlt. Beim Ausscheiden infolge Auflösung der Volkskammer wird Übergangsgeld für die Dauer von sechs Monaten gewährt.
Bezüge aus einem Beschäftigungsverhältnis und einer selbständigen Tätigkeit sowie Renten für die Zahlungszeiträume nach Abs. 1 werden angerechnet.
Auf Antrag ist das Übergangsgeld nach Absatz 1 in einer Summe oder monatlich zum halben Betrag für den doppelten Zeitraum zu zahlen. Absatz 1 Satz 3 gilt…
Das Übergangsgeld wird für mindestens drei Monate gewährt. Für das zweite und jedes weitere Jahr der ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Staatsregierung wird es…
Beim Zusammentreffen von Ansprüchen auf Übergangsgeld nach § 40 und einer auf dem Vorsorgebeitrag nach § 13 Abs. 1 beruhenden Altersversorgung darf der Betrag…
Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes bestimmen sich nach Teil 1 Kapitel 11 des Neunten Buches, soweit die Absätze 2 bis 4 nichts Abweichendes bestimmen.
1Auf das Übergangsgeld werden angerechnet 2Nicht angerechnet werden Sonderzahlungen aufgrund Gesetzes oder tariflicher Regelung sowie Leistungen zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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