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Verkaufsstätten müssen eine Sicherheitsbeleuchtung haben. Sie muss vorhanden sein
in Verkaufsräumen,
in Treppenräumen, Treppenraumerweiterungen und Ladenstraßen sowie in notwendigen Fluren für Kundinnen und Kunden,
in Arbeits- und Pausenräumen,
in Toilettenräumen mit einer Fläche von mehr als 50 m²,
in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen,
für Hinweisschilder auf Ausgänge und für Stufenbeleuchtung.