VkVO — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 31 VkVOWeitergehende AnforderungenVerordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) Vom 25. September 2000 § 30§ 32 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiAn Lagerräume, deren lichte Höhe mehr als 9 m beträgt, können aus Gründen des Brandschutzes weitergehende Anforderungen gestellt werden.