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An Lagerräume, deren Lagerguthöhe mehr als 9 m (Oberkante Lagergut) beträgt, können aus Gründen des Brandschutzes weitergehende Anforderungen gestellt werden.
An Lagerräume, deren lichte Höhe mehr als 9 m beträgt, können aus Gründen des Brandschutzes weitergehende Anforderungen gestellt werden.
Regallager mit einer Oberkante Lagerguthöhe von mehr als 9 m,
Regale mit einer Lagerhöhe (Oberkante Lagergut) von bis zu 7,50 m Höhe,
Versammlungsräume und sonstige Aufenthaltsräume mit jeweils mehr als 50 m² Grundfläche sowie Magazine, Lagerräume und Szenenflächen mit jeweils mehr als 200 m²…
der Brandüberschlag von Geschoss zu Geschoss durch eine mindestens 1 m hohe feuerbeständige Brüstung oder 1 m auskragende feuerbeständige Deckenplatte behindert…
In Verkaufsstätten müssen Verkaufsräume und sonstige Aufenthaltsräume mit jeweils mehr als 50 m² Grundfläche, Lagerräume mit mehr als 200 m² Grundfläche,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.