Zum Inhalt springen
JuNoDaJuNoDa
Gesetze

Normtext wird geladen …
Art. 46c 31971R1408 — Besondere Vorschriften für das Zusammentreffen einer oder mehrerer Leistungen nach Artikel 46a Absatz 1 mit einer oder mehreren Leistungen unterschiedlicher Art oder mit sonstigen Einkünften, wenn zwei oder mehr Mitgliedstaaten beteiligt sind | Junoda