Art. 1 31984R1220
Die nachstehend aufgeführten Waren gehören im Gemeinsamen Zolltarif zu den folgenden Tarifstellen: 1. Rosette aus farblosem Glas ( Straß ) in Form eines Achtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. 94059110 Glaswaren für Beleuchtung, für Signalvorrichtungen oder zu optischen Zwecken, nicht aus optischem Glas nicht optisch bearbeitet: 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas ( Straß ) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. Dieses Gehänge wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. 94059110 Glaswaren für Beleuchtung, für Signalvorrichtungen oder zu optischen Zwecken, nicht aus optischem Glas, nicht optisch bearbeitet: 3. Kugeln aus farblosem Glas ( Straß ) (etwa 30 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, mehrfach facettiert, mit einem Befestigungshäkchen aus Metall. Diese Kugel wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. 94059110 Glaswaren für Beleuchtung, für Signalvorrichtungen oder zu optischen Zwecken, nicht aus optischem Glas, nicht optisch bearbeitet: 4. Perle aus farblosem Glas ( Straß ) (etwa 10 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, mehrfach facettiert, entlang ihrer Mittelachse vollständig durchbohrt. Diese Perle wird üblicherweise zum Herstellen von Phantasieschmuck verwendet. 70181011 Glasperlen, Nachahmungen von echten Perlen, Edelsteinen, Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren; Würfel, Steinchen, Plättchen, Bruch und Splitter, aus Glas (auch auf Unterlagen), für Mosaike und zu ähnlichen Zierzwecken; Glasaugen (einschließlich Augen für Spielzeug), ausgenommen Prothesen; Erzeugnisse aus Glaskurzwaren; Phantasiewaren aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas: