Erwägungsgrund 1 31989R0989
Um die einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur im Anhang zu der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 zu gewährleisten, sind Vorschriften für die Einreihung von Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnlichen Waren, die unter anderem zu den KN-Code 6101, 6102, 6201 und 6202 gehören, festzulegen und besondere Merkmale dieser Kleidungsstücke zu bestimmen.