Erwägungsgrund 1 31993R0315
Zur schrittweisen Vollendung des Binnenmarktes bis zum 31. Dezember 1992 müssen bestimmte Maßnahmen ergriffen werden. Der Binnenmarkt umfaßt einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist.