Art. 63 Abs. 1 31994R2100Sortenbezeichnung
Bei der Erteilung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes genehmigt das Amt für die Sorte die vom Antragsteller gemäß Artikel 50 Absatz 3 vorgeschlagene…
Art. 55 Abs. 1 31994R2100Technische Prüfung
Stellt das Amt aufgrund der Prüfung nach den Artikeln 53 und 54 keine Hindernisse für die Erteilung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes fest, so veranlaßt es…
Art. 54 Abs. 1 31994R2100Sachliche Prüfung
Das Amt prüft, ob die Sorte nach Artikel 5 Gegenstand des gemeinschaftlichen Sortenschutzes sein kann, ob die Sorte neu im Sinne des Artikels 10 ist, ob der…
Art. 29 Abs. 2 32009R0874Stellt das Amt bei Eingang der Ergebnisse der technischen Prüfung nach Artikel 57 Absatz 1 der Grundverordnung fest, dass der Antragsteller keinen Vorschlag für…