Art. 1 Nr. 18 Buchst. d Ziff. ii 32022R0991VERORDNUNG (EU) 2022/991 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 in Bezug auf die Zusammenarbeit von Europol mit privaten Parteien, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen und die Rolle von Europol in Forschung und Innovation
Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) zur Wahrung berechtigter Interessen der betroffenen Person erforderlich ist;“;
Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVOVerordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte…
§ 8 BMGBundesmeldegesetz
Schutzwürdige Interessen der betroffenen Person dürfen durch die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht beeinträchtigt werden. Schutzwürdige Interessen…
Art. 6 Abs. 4 Buchst. b 32023R0588VERORDNUNG (EU) 2023/588 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2023 zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität für den Zeitraum 2023-2027
die legitimen Interessen aller betroffenen Interessenträger;
Art. 9 Abs. 6 Buchst. b 32021R0696die legitimen Interessen aller betroffenen Interessenträger;