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Diese Verordnung tritt am 21. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG Warenbeschreibung Einreihung KN-Code Begründung
Zubereitung entweder in Form einer mit Minze oder Anis aromatisierten Paste oder in Form eines mit Minze aromatisierten Gels mit folgender Zusammensetzung: Dinatriumfluorophosphat 0,760 g Natriumfluorid (250 mg aktives Fluorid für 100 g) 0,3315 g Natriumbenzoat 4 g Bindemittel q.s. 100 g Diese Zubereitung wird als Zahnpasta verwendet und ist für den Verkauf in Behältnissen mit einem Inhalt von 50, 75 oder 125 ml aufgemacht 3306 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 e) zu Kapitel 30 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3306 und 3306 10 00
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