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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG Warenbezeichnung Einreihung KN-Code Begründung
Gelbe ölige flüssige Zubereitung mit einem Gehalt an Erdöl von 70 GHT oder mehr und mit Zusatz von Additiven. Das Erzeugnis hat folgende Eigenschaften: — Destillationsverhalten (ASTM D 86): — bis 250 °C: 0 bei 266 °C: Siedebeginn bis 339 °C (Siedeende): mehr als 85 RHT bis 350 °C: mehr als 85 RHT — Flammpunkt (Pensky-Martens): über 100 °C — Infrarotspektroskopie: Aliphatische Kohlenwasserstoffe — Schwefelgehalt (EN ISO 8754): weniger als 0,05 GHT Die Zubereitung kann wie Schmieröl verwendet werden. 2710 19 43 2710 19 46 2710 19 47 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Zusätzlichen Anmerkungen 2d) und 2e) zu Kapitel 27 und dem Wortlaut der KN-Codes 2710 , 2710 19 und 2710 19 41 . Da der Begriff „Schweröle“ nach der Zusätzlichen Anmerkung 2d) zu Kapitel 27 Öle und Zubereitungen umfasst, umfasst auch der Begriff „Gasöl“ in der Zusätzlichen Anmerkung 2e) zum Kapitel 27 Öle und Zubereitungen. Die Einreihung wie Schmieröle in die KN-Posi- tionen 2710 19 71 bis 2710 19 99 ist ausgeschlossen, da die Ware die Voraussetzungen der Zusätzlichen Anmerkungen 2d) und 2e) zu Kapitel 27 erfüllt und daher vom KN-Codes 2710 19 43 , 2710 19 46 und 2710 19 47 (Gasöl) eindeutig erfasst ist (siehe auch die Erläuterungen zur KN, Unterpositionen 2710 19 71 bis 2710 19 99 ).
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