Art. 1 Abs. 3 32009R0803VERORDNUNG (EG) Nr. 803/2009 DES RATES vom 27. August 2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und Thailand sowie auf die aus Taiwan versandten Einfuhren der gleichen Waren, ob als Ursprungserzeugnisse Taiwans angemeldet oder nicht, und zur Aufhebung der den Unternehmen Chup Hsin Enterprise Co. Ltd und Nian Hong Pipe Fittings Co. Ltd gewährten Befreiung
Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.
Art. 1 Abs. 3 32008R1187VERORDNUNG (EG) Nr. 1187/2008 DES RATES vom 27. November 2008 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Mononatriumglutamat mit Ursprung in der Volksrepublik China
Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
Art. 1 Abs. 4 32011R0118VERORDNUNG (EU) Nr. 118/2011 DER KOMMISSION vom 10. Februar 2011 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Ringbuchmechaniken mit Ursprung in Thailand
Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
Art. 1 Abs. 7 32006R0085Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
Art. 1 Abs. 3 32005R1095VERORDNUNG (EG) Nr. 1095/2005 DES RATES vom 12. Juli 2005 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in Vietnam und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1524/2000 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China
Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.