Art. 1 Nr. 7 32005R2169VERORDNUNG (EG) Nr. 2169/2005 DES RATES vom 21. Dezember 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 über die Einführung des Euro
Die Artikel 13 und 14 erhalten folgende Fassung: Die Artikel 10, 11, 14, 15 und 16 gelten ab dem jeweiligen Termin der Bargeldumstellung in jedem teilnehmenden…
Art. 1a 31998R0974Der Termin der Euro-Einführung, der Termin der Bargeldumstellung und die Auslaufphase werden, soweit zutreffend, für jeden teilnehmenden Mitgliedstaat im Anhang…
Art. 13 Abs. 2 32010D0014BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 16. September 2010 über die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit und über die Wiederausgabe von Euro-Banknoten (EZB/2010/14) (2010/597/EU)
Für Bargeldakteure von Mitgliedstaaten, die den Euro nach dem Tag der Verabschiedung dieses Beschlusses einführen, gilt dieser ab dem Tag der Einführung des…
Art. 2 Abs. 2 32019D0039BESCHLUSS (EU) 2019/2195 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 5. Dezember 2019 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/14 über die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit und über die Wiederausgabe von Euro-Banknoten (EZB/2019/39)
Dieser Beschluss gilt für Bargeldakteure eines Mitgliedstaats, welcher den Euro nach dem Tag der Verabschiedung dieses Beschlusses einführt, ab dem Tag, an dem…
Art. 1 Buchst. e 31998R0974„Termin der Bargeldumstellung“ den Termin, an dem Euro-Banknoten und -Münzen in einem teilnehmenden Mitgliedstaat gesetzliches Zahlungsmittel werden;