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Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Dieser Beschluss gilt für Bargeldakteure eines Mitgliedstaats, welcher den Euro nach dem Tag der Verabschiedung dieses Beschlusses einführt, ab dem Tag, an dem der Mitgliedstaat, in dem sie sich befinden, den Euro einführt.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Für Bargeldakteure von Mitgliedstaaten, die den Euro nach dem Tag der Verabschiedung dieses Beschlusses einführen, gilt dieser ab dem Tag der Einführung des…
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Dieser Beschluss tritt am vierten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.