Erwägungsgrund 1 32000R1474
In Erwartung des Inkrafttretens des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits, das am 20. November 1995 in Brüssel unterzeichnet worden ist, wurde am 18. Dezember 1995 ein Interimsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und dem Staat Israel andererseits über Handel und Handelsfragen unterzeichnet, das am 1. Januar 1996 in Kraft getreten ist. Dieses Abkommen sieht im Rahmen von Kontingenten Verminderungen des Agrarteilbetrags für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse vor.