Art. 25 32000R1760
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.Sie gilt für Rindfleisch von Tieren, die ab 1. September 2000 geschlachtet werden.
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.Sie gilt für Rindfleisch von Tieren, die ab 1. September 2000 geschlachtet werden.