Erwägungsgrund 1 32001R1339
Mit dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 hat der Rat vorgesehen, dass die Artikel 1 bis 11 jener Verordnung in den Mitgliedstaaten wirksam werden, die den Euro als einheitliche Währung eingeführt haben.
Mit dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 hat der Rat vorgesehen, dass die Artikel 1 bis 11 jener Verordnung in den Mitgliedstaaten wirksam werden, die den Euro als einheitliche Währung eingeführt haben.