Art. 45 32001R2157Das Verwaltungsorgan wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Wird die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungsorgans von den Arbeitnehmern bestellt, so darf nur…
Art. 41 Abs. 1 32003R1435Das Aufsichtsorgan wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Wird die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsorgans von den Arbeitnehmern bestellt, so darf nur ein…
Art. 44 Abs. 1 32003R1435Das Verwaltungsorgan wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Wird die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungsorgans von den Arbeitnehmern bestellt, so darf nur…
§ 27 Abs. 1 MitbestGGesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Der Aufsichtsrat wählt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder, aus denen er insgesamt zu bestehen hat, aus seiner Mitte einen…
§ 7 Abs. 2 LSVSGGesetz über den Landessportverband für das Saarland (LSVSG) Vom 30. Oktober 2019*)
Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates. Zudem wählt die Mitgliederversammlung aus der Mitte des Aufsichtsrates die Vorsitzende oder…