Art. 1 32007R0332VERORDNUNG (EG) Nr. 332/2007 DER KOMMISSION vom 27. März 2007 über die technischen Einzelheiten der Datenübermittlung der Statistiken über den Eisenbahnverkehr (Text von Bedeutung für den EWR)
Das technische Format für die Übermittlung der Daten an Eurostat ist im Anhang festgelegt. Die Mitgliedstaaten verwenden dieses Format für die Daten ab dem…
Art. 7 32005R0184VERORDNUNG (EG) Nr. 184/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die in dieser Verordnung verlangten Daten in einem Format und nach einem Verfahren, das von der…
Art. 5 Abs. 5 32008R0763VERORDNUNG (EG) Nr. 763/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die validierten Daten und Metadaten in elektronischer Form. Die Kommission (Eurostat) legt das…
Art. 6 32006R0198Die Datenübermittlung an die Kommission (Eurostat) erfolgt mit den/dem in Anhang IV festgelegten Mitteln und Format.
Art. 6 Abs. 2 32011R0691VERORDNUNG (EU) Nr. 691/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Daten werden in einem geeigneten technischen Format übermittelt, das von der Kommission in Durchführungsrechtsakten festgelegt wird. Diese…