Art. 24 32002R0178
Organe der Behörde
Die Behörde umfasst
a)
einen Verwaltungsrat,
b)
einen Geschäftsführenden Direktor mit zugehörigem Personal,
c)
einen Beirat,
d)
einen Wissenschaftlichen Ausschuss und Wissenschaftliche Gremien.
Die Behörde umfasst
einen Verwaltungsrat,
einen Geschäftsführenden Direktor mit zugehörigem Personal,
einen Beirat,
einen Wissenschaftlichen Ausschuss und Wissenschaftliche Gremien.