Art. 1 32002R2368
Mit dieser Verordnung wird ein Unionssystem der Zertifikation und der Kontrollen der Ein- und Ausfuhren von Rohdiamanten zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses festgelegt.Für die Zwecke des Zertifikationssystems werden das Gebiet der Union und das Gebiet Grönlands als ein Gebiet ohne Binnengrenzen betrachtet.Die geltenden Bestimmungen über Zollförmlichkeiten und -kontrollen werden von dieser Verordnung weder berührt noch durch sie ersetzt.