Art. 36 32003R0001
Die Verordnung (EWG) Nr. 1017/68 wird wie folgt geändert:
Artikel 2 wird aufgehoben.
In Artikel 3 Absatz 1 werden die Worte Das in Artikel 2 ausgesprochene Verbot durch die Worte Das Verbot des Artikels 81 Absatz 1 des Vertrags ersetzt.
Artikel 4 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 werden die Worte Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen der in Artikel 2 bezeichneten Art durch die Worte Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen nach Artikel 81 Absatz 1 des Vertrags ersetzt.
Absatz 2 erhält folgenden Wortlaut:
Die Artikel 5 bis 29 werden mit Ausnahme von Artikel 13 Absatz 3 aufgehoben, der für Entscheidungen, die nach Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 1017/68 vor dem Beginn der Anwendbarkeit der vorliegenden Verordnung angenommen wurden, bis zum Ende der Gültigkeitsdauer dieser Entscheidungen weiterhingilt.
In Artikel 30 werden die Absätze 2, 3 und 4 gestrichen.