Erwägungsgrund 2 32003R1980
Gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 sind Durchführungsmaßnahmen zur Harmonisierung der Definitionen, insbesondere zur Anwendung der Definitionen für Einkommen, Haushaltsmitglieder und ehemalige Haushaltsmitglieder, sowie zur Festlegung eines Zeitplans für die Einbeziehung der verschiedenen Einkommensvariablen erforderlich.