Erwägungsgrund 2 32003R1983
Gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 betreffen die zur Durchführung der Verordnung erforderlichen Maßnahmen das Verzeichnis der primären Zielvariablen, die in jeden Bereich der Querschnittkomponente aufzunehmen sind, und das Verzeichnis der Zielvariablen für die Längsschnittkomponente einschließlich der Spezifikation der Variablencodes und des technischen Formats für die Datenübermittlung.