Verordnung (EG) Nr. 261/2003 der Kommission vom 12. Februar 2003 zur vorläufigen Zulassung neuer Verwendungszwecke von Zusatzstoffen in der Tierernährung (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32003R0261
Art. 2 32003R0261Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen