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Als Drittes bemängelt die Italienische Republik, dass die Eintragungsanträge für diese Bezeichnungen eher dazu bestimmt sind, sehr ähnliche Produkte für den Vertrieb zu differenzieren, als eine laut dem zweiten Erwägungsgrund der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 erstrebenswerte, diversifizierte Agrarproduktion zu belegen.
Italien hat gemäß Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 Einspruch gegen die Eintragung eingelegt, weil die Bedingungen von Artikel 2 der Verordnung (EWG)…
Da es sich um eine g. g. A. handelt, sind die Bedingungen des Artikels 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 für jede der sechs Bezeichnungen erfüllt, denn das…
Die Italienische Republik hat bei der Kommission gegen die Eintragung dieser Bezeichnungen Einspruch im Sinne von Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92…
In dem Eintragsantrag wurde außerdem der Schutz des Namens gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2082/92 des Rates vom 14. Juli 1992 über…
Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2082/92 des Rates vom 14. Juli 1992 über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln…
Als Zweites führt die Italienische Republik an, die Behauptung, es bestehe eine Tradition der Herstellung in „ordentlich zugelassenen“ Betrieben, besäße keine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.