Gesetze
Gesetz wird geladen …
Italien hat gemäß Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 Einspruch gegen die Eintragung eingelegt, weil die Bedingungen von Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 nicht eingehalten würden, sich die Eintragung nachteilig auf das Bestehen von Erzeugnissen auswirken würde, die sich gewöhnlicherweise auf dem italienischen Markt befänden, insbesondere diejenigen mit der Bezeichnung „caprino“, und weil die Übersetzung der betreffenden Bezeichnung ins Italienische („caprino“) eine Gattungsbezeichnung sei.
Die Italienische Republik hat bei der Kommission gegen die Eintragung dieser Bezeichnungen Einspruch im Sinne von Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92…
Italien hat gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch gegen diese Eintragung eingelegt und dabei die Einspruchsgründe gemäß Artikel 7…
Deutschland hat gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 Einspruch gegen die Eintragung eingelegt. Der Einspruch bezieht sich auf die…
Deutschland hat gemäß Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 Einspruch gegen die Eintragung eingelegt. Der Einspruch bezog sich auf die Nichteinhaltung der…
Schweden legte bei der Kommission am 26. Juni 2008 einen Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 ein. Dieser Einspruch stützt sich auf…
Bei der Kommission wurde ein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 eingelegt. Dieser Einspruch erfüllt jedoch keine der Bedingungen gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.