Erwägungsgrund 31 32005R0358VERORDNUNG (EG) Nr. 358/2005 DER KOMMISSION vom 2. März 2005 zur unbefristeten Zulassung bestimmter Zusatzstoffe und zur Zulassung neuer Verwendungszwecke von in der Tierernährung bereits zugelassenen Zusatzstoffen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verwendung dieser vier Farbstoffe gemäß Anhang II sollte daher für unbegrenzte Zeit zugelassen werden.
Erwägungsgrund 18 32005R0358VERORDNUNG (EG) Nr. 358/2005 DER KOMMISSION vom 2. März 2005 zur unbefristeten Zulassung bestimmter Zusatzstoffe und zur Zulassung neuer Verwendungszwecke von in der Tierernährung bereits zugelassenen Zusatzstoffen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verwendung dieser vier Enzymzubereitungen gemäß Anhang I sollte daher für unbegrenzte Zeit zugelassen werden.
Erwägungsgrund 23 32005R0358VERORDNUNG (EG) Nr. 358/2005 DER KOMMISSION vom 2. März 2005 zur unbefristeten Zulassung bestimmter Zusatzstoffe und zur Zulassung neuer Verwendungszwecke von in der Tierernährung bereits zugelassenen Zusatzstoffen (Text von Bedeutung für den EWR)
Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieses Farbstoffs für unbegrenzte Zeit wurden neue Daten vorgelegt.
Erwägungsgrund 20 32005R0358VERORDNUNG (EG) Nr. 358/2005 DER KOMMISSION vom 2. März 2005 zur unbefristeten Zulassung bestimmter Zusatzstoffe und zur Zulassung neuer Verwendungszwecke von in der Tierernährung bereits zugelassenen Zusatzstoffen (Text von Bedeutung für den EWR)
Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieses Farbstoffs für unbegrenzte Zeit wurden neue Daten vorgelegt.
Erwägungsgrund 26 32005R0358VERORDNUNG (EG) Nr. 358/2005 DER KOMMISSION vom 2. März 2005 zur unbefristeten Zulassung bestimmter Zusatzstoffe und zur Zulassung neuer Verwendungszwecke von in der Tierernährung bereits zugelassenen Zusatzstoffen (Text von Bedeutung für den EWR)
Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieses Farbstoffs für unbegrenzte Zeit wurden neue Daten vorgelegt.
Erwägungsgrund 29 32005R0358VERORDNUNG (EG) Nr. 358/2005 DER KOMMISSION vom 2. März 2005 zur unbefristeten Zulassung bestimmter Zusatzstoffe und zur Zulassung neuer Verwendungszwecke von in der Tierernährung bereits zugelassenen Zusatzstoffen (Text von Bedeutung für den EWR)
Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieses Farbstoffs für unbegrenzte Zeit wurden neue Daten vorgelegt.