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Daher sollte die Verwendung des in Anhang II aufgeführten Enterococcus faecium für einen Zeitraum von höchstens vier Jahren vorläufig zugelassen werden.
Die Verwendung dieser Mikroorganismus-Zubereitung gemäß Anhang IV sollte daher vorläufig für vier Jahre zugelassen werden.
Die Verwendung dieser beiden Enzymzubereitungen gemäß Anhang III sollte daher vorläufig für vier Jahre zugelassen werden.
Die Verwendung der Mikroorganismus-Zubereitung aus Enterococcus faecium (NCIMB 10415) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 866/1999 der Kommission erstmals für…
Die Verwendung der Mikroorganismus-Zubereitung aus Enterococcus faecium (CECT 4515) wurde für Ferkel erstmals durch die Verordnung (EG) Nr. 654/2000 der…
Die in Anhang IV aufgeführte Zubereitung der Gruppe „Mikroorganismen“ wird zur Verwendung als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang IV…
Die Verwendung der Mikroorganismus-Zubereitung aus Enterococcus faecium (DSM 10663/NCIMB 10415) wurde erstmals durch die Verordnung (EG) Nr. 1288/2004 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.