Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verwendung dieser beiden Enzymzubereitungen gemäß Anhang III sollte daher vorläufig für vier Jahre zugelassen werden.
Die Verwendung dieser vier Enzymzubereitungen gemäß Anhang I sollte daher für unbegrenzte Zeit zugelassen werden.
Die Verwendung dieser Mikroorganismus-Zubereitung gemäß Anhang IV sollte daher vorläufig für vier Jahre zugelassen werden.
Die in Anhang III zu dieser Verordnung aufgeführten Zubereitungen der Gruppe „Enzyme“ werden zur Verwendung als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in…
Die in Anhang III genannten Zubereitungen der Gruppe „Enzyme“ werden als Zusatzstoffe in Futtermitteln unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen…
Die im Anhang genannte Zubereitung der Gruppe „Enzyme“ wird als Zusatzstoff in Futtermitteln unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen vorläufig für…
Die in Anhang III genannten Zubereitungen der Gruppe „Enzyme“ werden als Zusatzstoffe in Futtermitteln unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.