Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Wissenschaftliche Gremium für Zusatzstoffe, Erzeugnisse und Stoffe in der Tierernährung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit gab am 22. Januar 2003 eine befürwortende Stellungnahme zur Wirksamkeit dieses Zusatzstoffes bei der Verwendung in der Tierkategorie Lachs und Forellen ab. In der zweiten Stellungnahme zu diesem Zusatzstoff kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit am 1. April 2004 zu dem Schluss, dass die Hefe in diesem Erzeugnis kein lebender Organismus ist und dass bei der Verwendung unter den in Anhang I zu dieser Verordnung festgelegten Bedingungen nicht mit Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist.
als Zusatzstoff für die Tierernährung im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit gab am 15. April 2004 eine befürwortende Stellungnahme zur Unbedenklichkeit dieses Zusatzstoffes ab, sofern…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Wissenschaftliches Gremium für Zusatzstoffe, Erzeugnisse und Stoffe in der Tierernährung) gab am 27. Januar…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) gelangt in ihrem Gutachten vom 14. Februar 2006 zu dem Schluss, dass die Sicherheit dieses…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) hat zur Verwendung dieser Zubereitung eine Stellungnahme abgegeben, wonach diese Zubereitung unter den…
Im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90, der Richtlinie 96/22/EG oder der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.