Art. 1 32005R1196VERORDNUNG (EG) Nr. 1196/2005 DER KOMMISSION vom 22. Juli 2005 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang aufgeführte Ware wird in den in Spalte 2 dieser Tabelle angegebenen Code der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
Art. 1 32004R0926Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang aufgeführte Ware wird in den in Spalte 2 dieser Tabelle angegebenen Code der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
Art. 1 32005R0266VERORDNUNG (EG) Nr. 266/2005 DER KOMMISSION vom 17. Februar 2005 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang aufgeführte Ware wird in den in Spalte 2 dieser Tabelle angegebenen Code der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
Art. 1 32003R2345Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang aufgeführte Ware wird in den in Spalte 2 dieser Tabelle angegebenen Code der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
Art. 1 32006R0437VERORDNUNG (EG) Nr. 437/2006 DER KOMMISSION vom 16. März 2006 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang aufgeführte Ware wird in den in Spalte 2 dieser Tabelle angegebenen Code der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.