Art. 1 32005R0266VERORDNUNG (EG) Nr. 266/2005 DER KOMMISSION vom 17. Februar 2005 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang aufgeführte Ware wird in den in Spalte 2 dieser Tabelle angegebenen Code der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
Art. 1 32004R1559Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang aufgeführte Ware wird in den in Spalte 2 dieser Tabelle angegebenen Code der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
Art. 1 32004R0926Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang aufgeführte Ware wird in den in Spalte 2 dieser Tabelle angegebenen Code der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
Art. 1 32006R0437VERORDNUNG (EG) Nr. 437/2006 DER KOMMISSION vom 16. März 2006 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang aufgeführte Ware wird in den in Spalte 2 dieser Tabelle angegebenen Code der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
Art. 1 32005R1199VERORDNUNG (EG) Nr. 1199/2005 DER KOMMISSION vom 22. Juli 2005 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter die in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Codes eingereiht.