Erwägungsgrund 1 32004R1575
Mit den Verordnungen (EG) Nr. 717/96, (EG) Nr. 1484/96, (EG) Nr. 1508/96, (EG) Nr. 164/97, (EG) Nr. 299/97 und (EG) Nr. 1112/97 der Kommission über außergewöhnliche Stützungsmaßnahmen für den Rindfleischmarkt in Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, den Niederlanden, Portugal und dem Vereinigten Königreich wurden die betreffenden Mitgliedstaaten ermächtigt, eine Ausgleichszahlung für Rinder zu gewähren, die auf Anordnung der zuständigen Behörden als Teil der Maßnahmen zur Bekämpfung und Tilgung der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE) getötet und unschädlich beseitigt wurden.