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Wird im Rahmen des jeweiligen nationalen Programms ein Stichprobenplan erstellt, so ist der Zugang zu den Schiffen zu Probenahmezwecken zu gewährleisten. Deshalb sind an Bord aller Schiffe Beobachter zu akzeptieren, um zu vermeiden, dass es bei den Schätzungsergebnissen zu Verzerrungen kommt.
Zum Zweck der Überwachung nach Absatz 1 erstellt jeder Mitgliedstaat nach der Methodik, die von der Kommission nach dem Verfahren gemäß Artikel 119 angenommen…
Es wird folgender Buchstabe e) angefügt: „e) Im Fall von Stichproben sorgen die in den nationalen Programmen festgelegten Verfahren dafür, dass die…
Nach den gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften für den Straßen- und Binnenschiffsverkehr nehmen die Mitgliedstaaten Stichproben, Prüfungen…
Wie die Erfahrung gezeigt hat, ist es erforderlich, die Grundlage ausführlich festzulegen, auf der die zu prüfenden Vorhaben ausgewählt werden und die die…
Die nationalen Programme, welche die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der im Anhang beschriebenen Gemeinschaftsprogramme erstellen, enthalten…
Zusätzlich zu der Anforderung gemäß Artikel 70 sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass Schiffe, die unter ihrer Flagge fahren und Versuchsfischerei gemäß Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.