Art. 1 32004R1615VERORDNUNG (EG) Nr. 1615/2004 DES RATES vom 13. September 2004 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter flachgewalzter Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit einer Breite von 600 mm oder mehr, weder plattiert noch überzogen, in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit Ursprung in Indien, Taiwan und Serbien und Montenegro
Die Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren bestimmter flachgewalzter Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit einer Breite von 600 mm oder…
Art. 1 32013D0080BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 13. Februar 2013 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von geschweißten Rohren und Hohlprofilen mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt aus Eisen (ausgenommen aus Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen aus nichtrostendem Stahl) mit Ursprung in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Türkei und der Ukraine (2013/80/EU)
Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von geschweißten Rohren und Hohlprofilen mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt aus Eisen…
Art. 1 32009D0327BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16. April 2009 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China, der Republik Korea und Taiwan (2009/327/EG)
Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von flachgewalzten Erzeugnissen aus nicht rostendem Stahl, nur kaltgewalzt, mit Ursprung in der Volksrepublik…
Art. 2 32009R0703VERORDNUNG (EG) Nr. 703/2009 DES RATES vom 27. Juli 2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Walzdraht mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur Einstellung des Verfahrens betreffend die Einfuhren von Walzdraht mit Ursprung in der Republik Moldau und der Türkei
Die Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Walzdraht mit Ursprung in der Republik Moldau und der Türkei werden eingestellt.
Art. 1 32009D0698BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 4. September 2009 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von geschweißten Rohren und Hohlprofilen mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen nichtrostender Stahl) mit Ursprung in Belarus, der Türkei und der Ukraine (2009/698/EG)
Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von geschweißten Rohren und Hohlprofilen mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt aus Eisen…