Art. 2 32004R1615VERORDNUNG (EG) Nr. 1615/2004 DES RATES vom 13. September 2004 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter flachgewalzter Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit einer Breite von 600 mm oder mehr, weder plattiert noch überzogen, in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit Ursprung in Indien, Taiwan und Serbien und Montenegro
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 20. März 2003.
Art. 3 32004R2166VERORDNUNG (EG) Nr. 2166/2004 DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2004 über die Eröffnung von Zollkontingenten für 2005 für die Einfuhr von bestimmten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen mit Ursprung in der Schweiz in die Europäische Gemeinschaft
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2005.
Art. 2 32006R1623VERORDNUNG (EG) Nr. 1623/2006 DES RATES vom 17. Oktober 2006 zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 7/2005 zur Annahme autonomer Übergangsmaßnahmen zur Eröffnung eines gemeinschaftlichen Zollkontingents für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in der Schweiz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. September 2006.
Art. 2 32009R0416VERORDNUNG (EG) Nr. 416/2009 DER KOMMISSION vom 20. Mai 2009 über die Aufteilung zwischen „Lieferungen“ und „Direktverkäufen“ der für 2008/09 festgesetzten einzelstaatlichen Milchquoten in Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010R0163VERORDNUNG (EU) Nr. 163/2010 DER KOMMISSION vom 9. Februar 2010 zur Erstellung der „Prodcom-Liste“ der Industrieprodukte für 2009 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 1. Januar 2009.