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Die Agentur übermittelt der Kommission bis zum 5. März jeden Jahres einen vom Direktor aufgestellten und vom Lenkungsausschuss angenommenen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das Jahr n+1 mit einer allgemeinen Erläuterung sowie einen Entwurf ihres Arbeitsprogramms. Der Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der Agentur umfasst: a) einen Stellenplan mit den im Rahmen der bewilligten Haushaltsmittel besetzbaren Zeitplanstellen, aufgeschlüsselt nach Laufbahngruppe und Besoldungsgruppe, b) bei Änderung des Personalbestands eine Begründung zu den Stellenanforderungen, c) eine vierteljährliche Vorausschätzung der Kassenauszahlungen und -einzahlungen, d) die Anzahl der in der Agentur tätigen Vertragsbediensteten und abgeordneten nationalen Sachverständigen sowie ihre voraussichtliche Anzahl im Jahr n+1, e) die voraussichtlichen zweckgebundenen Einnahmen, f) Informationen über die Verwirklichung aller zuvor für die verschiedenen Tätigkeiten festgelegten Ziele sowie über die mithilfe von Indikatoren gemessenen neuen Ziele. Die Ergebnisse der Bewertungen werden geprüft und dazu benutzt, die möglichen Vorteile einer Aufstockung oder Kürzung des vorgeschlagenen Verwaltungshaushalts der Agentur im Vergleich zu ihrem Verwaltungshaushalt für das Jahr n aufzuzeigen.
Der Verwaltungsrat übermittelt der Kommission jährlich bis zum 31. März den endgültigen Entwurf des Voranschlags der Einnahmen und Ausgaben der Agentur…
Der Verwaltungsrat stellt jedes Jahr auf der Grundlage eines Entwurfs des Direktors den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der Agentur für das folgende…
Auf der Grundlage eines vom leitenden Direktor entsprechend dem Grundsatz der tätigkeitsbezogenen Aufstellung des Haushaltsplans erstellten Entwurfs stellt der…
Der in Absatz 2 genannte Entwurf des Voranschlags der Einnahmen und Ausgaben der Agentur wird bis zum 31. Januar jedes Jahres der Kommission, dem Europäischen…
Artikel 21 erhält folgende Fassung: Die Agentur übermittelt der Kommission bis zum 5. März jeden Jahres einen vom Direktor aufgestellten und vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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