Verordnung (EG) Nr. 1687/2004 der Kommission vom 28. September 2004 zur Bewilligung von Übertragungen zwischen den Höchstmengen für Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in der Republik Indien
Es ist daher angemessen, diesem Antrag stattzugeben.
Erwägungsgrund 4 32004R1687
Erwägungsgrund 4 32004R1687Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen