Erwägungsgrund 2 32004R1730
Da der 1. und der 2. November sowie der 30. Dezember 2004 in den meisten Mitgliedstaaten Feiertage sind, ist die Teilausschreibung, deren Angebotsfrist am 4. November bzw. am 30. Dezember 2004 endet, aus verwaltungstechnischen Gründen zu streichen.